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Allgemeine Geschäftsbedingungen Systemair GmbH Österreich

für Warenlieferungen an Unternehmer

1. Allgemeine Bestimmungen

Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgebend. Diese haben vorzugsweise schriftlich zu erfolgen. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie anschließend von uns schriftlich bestätigt worden sind. Zeichnungen, Angebote oder Muster sind ausschließlich für den Käufer bestimmt und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern nicht anders vereinbart, sind auch Teillieferungen zulässig. Für die Ausführung der Bestellung gelten ausschließlich unsere AGB´s. Die bloße Übersendung der AGB´s und die Annahme der Bestellung bedeuten kein Anerkenntnis der AGB´s des Käufers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich bestätigt haben. Im Zweifelsfall gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Bestelleingangs.

2. Angebot und Auftragsannahme

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Telefonische Bestellungen mit sofortigem Liefertermin werden auf Gefahr des Bestellers ausgeführt. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen müssen unverzüglich erfolgen. Aus offensichtlichen Irrtümern oder Schreibfehlern können keine Ansprüche gegen uns hergeleitet werden. Verkäufe „auf Abruf“ werden nur auf bestimmte Zeitdauer getätigt. Werden die gekauften Waren innerhalb der vereinbarten Frist nicht spezifiziert oder abgerufen, steht es uns frei, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen o. die Bezugsfristen angemessen zu verlängern. Erhält der Auftraggeber aufgrund sofortiger Lieferfähigkeit keine Auftragsbestätigung, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Lager Wien, ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht sowie sonstigen Versandspesen und Versicherungen, sowie ohne Aufstellung und Montage. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Für Lieferungen und Leistungen, die später als 3 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, dürfen wir etwaige nach Angebotsabgabe eingetretene Lohn- oder Preiserhöhungen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag in Rechnung stellen. Preise für Warenlieferungen gelten frei netto Kasse und sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir behalten uns jedoch vor, Lieferungen auch von sofortiger Zahlung abhängig zu machen. Bei einem Auftragswert über € 10.000,– gilt: 1/3 der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 1/3 der Auftragssumme bei Meldung der Versandbereitschaft, 1/3 der Auftragssumme nach Lieferung bzw. Übergabe, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsdatum bzw. Meldung der Versandbereitschaft. Rechnungen für Reparaturen und Lohnarbeiten sind sofort netto zahlbar. Der Auftragnehmer ist zur Entgegennahme von Wechsel nicht verpflichtet, ist er jedoch mit einer Wechselzahlung einverstanden, gehen die Wechselspesen zu Lasten des Auftraggebers. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen mit 5 % über der jeweiligen Bankrate, zumindest 12 % zuzüglich Umsatzsteuer berechnet, falls nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Zahlung unter Berufung auf einen Mangel an der von uns gelieferten Sache oder aus sonstigen Gründen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen des Bestellers, auch solche aus früherer Geschäftsbeziehung, wird ausgeschlossen. Die Zahlung hat in der vertraglich vereinbarten Währung zu erfolgen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Lieferers aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Besteller ist bis auf Widerruf ermächtigt, die von uns gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern und / oder weiterzuverarbeiten. Für diesen Fall tritt der Käufer schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Im Falle der Weiterverarbeitung räumt der Besteller uns anteiliges Miteigentum an der neuen Sache ein. Sofern Pfändungen, Beschlagnahmung oder sonstige Verfügungen beim Besteller anstehen, muss dieser auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns unverzüglich darüber benachrichtigen.

5. Fristen für Lieferungen, Verzug und Vertragsrücktritt

Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Termine setzen voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind. Wir bestätigen generell keine Fixtermine. Für von uns nicht bestätigte Tag- und Uhrzeitvorgaben bezüglich der Anlieferung übernehmen wir hinsichtlich möglicher Folgekosten keine Haftung, auch wenn wir frei liefern. Sollten kundenspezifische Besonderheiten hinsichtlich der Anlieferung (beispielsweise Durchfahrtshöhen, Hindernisse im Baustellenbereich, Sperrungen, Sondergenehmigungen, Halteverbote

 

 

usw.) bestehen, müssen diese vom Käufer vorher mitgeteilt werden, andernfalls entfällt unsererseits jegliche Haftung. Für Lieferverzögerungen, die wir nicht zu verantworten haben, ist eine Haftung ausgeschlossen. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer den vereinbarten Abnahmezeitraum um mehr als 90 Tage in die Zukunft verschiebt oder der Käufer bzw. eines seiner verbundenen Unternehmen mit bereits gestellten Rechnungen mit mehr als 60 Tagen in Verzug ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt 10 % des Kaufpreises. Dieser Schadenersatz kann höher oder niedriger ausfallen bzw. entfallen, wenn wir nachweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist oder der Käufer den Nachweis führt, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

6. Lieferung, Gefahrübergang

Sofern nicht anders vereinbart, sind auch Teillieferungen zulässig. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über, wenn die Ware an den Frachtführer, Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn der Versand mit Transportmitteln des Verkäufers erfolgt.

7. Warenrücknahme

Der Besteller hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückgabe der von uns ordnungsgemäß gelieferten Ware. Ein Auftragsstorno oder eine Warenrückgabe ist nur bei originalverpackten in der gültigen Preisliste enthaltenen Standardartikel nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. In jedem Fall wird bei einem Auftragsstorno oder einer Rücknahme eine Arbeitsgebühr von 10 % des Netto-Warenwertes, mindestens aber € 30,- in Abzug gebracht. Ausgenommen sind projektbezogen gefertigte Produkte. Diese werden in jedem Fall auftragsbezogen hergestellt und können nicht gewandelt werden! Für Rücknahme wird eine Gutschrift erstellt, die nur gegen Warenlieferung verrechnet werden kann. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Belastungsanzeigen des Bestellers können wir nicht anerkennen.

8. Sachmängel / Rechtsmängel

Für die Angaben in der Bestellung und die Auswahl der bestellten Ware für den beabsichtigten Verwendungszweck ist ausschließlich der Käufer selbst voll verantwortlich. Wir haften für Sachmängel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach § 13 Absatz 4 Ziffer 1, 2 VOB / B, sie beginnt mit unserer Lieferung. Diese verlängerte Verjährungsfrist besteht jedoch nur, wenn die Montage des betroffenen Produktes durch uns oder eine Fachfirma vorgenommen wird. Gewährleistungsansprüche werden bei wartungspflichtigen Geräten nur anerkannt, soweit eine Wartung vorschriftsmäßig durchgeführt wurde und nachgewiesen wird. Mängelansprüche bei Verschleißteilen verjähren in 6 Monaten. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung einer ganzen Lieferung. Bei Vorliegen eines Sachmangels ist uns innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Dabei haben wir die Wahl, ob wir eine Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung vornehmen. Schlägt der 2. Versuch der Mängelbeseitigung fehl, kann der Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder Minderung der vereinbarten Vergütung verlangen. Führt das gelieferte Produkt zu einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, so werden wir auf unsere Kosten dem Käufer grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder das Produkt in einer für den Käufer zumutbaren Weise so modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.

9. Anwendungstechnische Beratung, Produktverwendung

Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Eine von uns erfolgte anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren oder etwaige im Hinblick auf die am Verwendungsortherrschenden Bedingungen notwendigen speziellen Produkteigenschaften.

10. Montage und Ausführungsfristen

Montagen und Inbetriebnahmen werden nur in Sonderfällen und nach besonderer Vereinbarung mit unseren Partnern durchgeführt. Ausführungsfristen für Montagen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass die Arbeiten am Bau soweit fortgeschritten sind, dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. Die Frist beginnt erst mit der endgültigen Festlegung aller kaufmännischen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung und nicht vor der Beibringung der vom Besteller auf seine Kosten zu beschaffenden Genehmigungen sowie nicht vor Eingang einer Anzahlung, falls diese vereinbart wurde. Ist ein fixer Ausführungstermin vereinbart worden, verschiebt sich dieser um die Zeitspanne, die zwischen Auftragserteilung und Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen liegt. Die Ausführungsfrist ist eingehalten, wenn die Anlage betrieben oder die Einrichtung genutzt werden kann, auch wenn Arbeiten nebensächlicher Art erst später ausgeführt werden. Falls ein Umstand uns in der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung behindert, werden wir dieses dem Besteller unverzüglich schriftlich anzeigen. Unterlassen wir diese Anzeige, so haben wir gleichwohl Ansprüche auf Berücksichtigung der behindernden Umstände, wenn diese dem Besteller bekannt waren. Bei der Montage technischer Anlagen fallen regelmäßig Schneid-, Schweiß- und Lötarbeiten an. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, auf etwaige Gefahren, z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen, z.B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw. zu treffen. Falls sich durch diese Maßnahmen die Montage verzögert, gehen die entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

11. Zeichnungen, technische Unterlagen und behördliche Genehmigungen

Die in Maßblätter, Zeichnungen, Prospekten oder anderen Drucksachen enthaltenen Angaben über Maße, Gewichte, Fassungsvermögen, Leistungen und Verbrauch etc. sind nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen behalten wir uns vor. Berechnungen, Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen technischen Unterlagen, die dem Besteller vor oder nach dem Vertragsabschluss ausgehändigt werden, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung vom Besteller weder für andere Zwecke benutzt oder vervielfältigt, noch Dritten ausgehändigt oder bekannt gegeben werden. Sie sind bei Nichterteilung zurückzugeben. Die oben erwähnten Unterlagen werden nur dann Eigentum des Bestellers, wenn entweder eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde oder wenn sie im Auftrag des Bestellers angefertigt und von uns berechnet sind.

12. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung unter https://www.systemair.com/de-at/dsgvo.

 Der Kunde ermächtigt uns, die im Zusammenhang mit der Bestellung erhaltenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und im Rahmen des Systemair-CRM zu nutzen.

13. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung

Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, sofern wir die Unmöglichkeit zu vertreten haben. Ein möglicher Schadensersatzanspruch des Käufers ist jedoch maximal auf den Wert derjenigen Teile beschränkt, deren Lieferung auch nach erfolgter Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht möglich war. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln gegeben ist. Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

14. Haftung

Wir haften für Schäden nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Insbesondere ist der Ersatz für Folgeschäden (z. B. Stehzeiten wegen Fehlauslieferungen) und Vermögensschaden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen, ausgeschlossen. Falls ein Schaden aus der mangelhaften Beschaffenheit einer an uns gelieferten Ware entsteht, haften wir außerdem nur insoweit, als der Erzeuger oder Vorlieferant uns gegenüber haftet. In jedem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf den Fakturenwert der reklamierten Ware.

15. Sonstige Schadensersatzansprüche

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

 (2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchen Rechtsgrund- im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, insbesondere ist die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden wie z.B. Produktions-/Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgeblieben Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüche Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir entsprechend, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzungen), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit eines Menschen,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten (wie gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer) sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers aus nach dem Produkthaftungsgesetz.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alleiniger Gerichtsstand ist Wien, wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile des Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen verbindlich. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke.

18. Schlussbestimmung

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrags als solchem bleibt unberührt.


II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Systemair GmbH für Dienstleistungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Leistungen unseres Kundendienstes wie Inbetriebnahme, Inspektion und Störungsbeseitigung, Instandsetzung und Wartung.

1. Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus unserem schriftlichen Angebot oder aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen, die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich angeführt sind und die auf Wunsch des Kunden von uns erbracht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn erst die Befundaufnahme vor Ort ergibt, dass weitere Leistungen zu erbringen sind.

 Bei Anlagen mit Fernüberwachung erfolgt ein Einsatz unseres Kundendienstes nur mit entsprechendem Auftrag des Kunden und wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

 Wir erbringen Serviceleistungen ausschließlich für die von uns gelieferten und/oder hergestellten Geräte und Anlagenteile. Vom Leistungsumfang nicht umfasst ist daher unter anderem eine Prüfung fremder Anlagenteile, eine Dichtheitsprüfung von bauseits erstellten Versorgungsleitungen, eine Prüfung elektrischer Versorgungs- bzw. Verbindungsleitungen, ein hydraulischer Abgleich der Anlage. Wir führen bei Anlagen, die auch aus fremden Anlagenteilen bestehen, im Rahmen unserer Serviceleistungen keine Überprüfung der gesamten Anlage durch. Insbesondere wird von uns nicht geprüft, ob die Anlage vollständig ist und ob sie und ihre Sicherheitseinrichtungen den einschlägigen Bestimmungen und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden gemachten Angaben und überlassenen Unterlagen (z.B. Anlagenbeschreibungen, Schemata) auf Richtigkeit zu überprüfen.

2. Angebote/Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind jedenfalls unverbindlich und freibleibend. Wurde von uns ein Kostenvoranschlag oder ein Pauschalangebot erstellt, wird im Falle von erforderlichen Zusatzarbeiten, die erst bei der Durchführung festgestellt werden können und zur Herstellung der Funktionstauglichkeit erforderlich sind und einen Rahmen von 10% der Gesamtsumme überschreiten, vor deren Ausführung das Einverständnis des Kunden eingeholt.

3. Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich erbracht werden.

 

2. Insbesondere hat der Kunde den Zutritt zu den Anlagen im erforderlichen Umfang zu ermöglichen. Der Kunde stellt auf seine Kosten alle notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung) zur Verfügung, soweit diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von uns beizustellen sind. Der Kunde hat auch dafür zu sorgen, dass der jeweilige Einsatzort ausreichend beleuchtet und erforderlichenfalls auch durch Bereitstellung von Leitern und Gerüsten leicht und gefahrenfrei für unsere Mitarbeiter zugänglich ist. Der Einsatzort muss ferner mit einem Kundendienstfahrzeug ohne Erschwernisse zu erreichen sein.

 

3. Bei Anlagen mit Fernüberwachung hat der Auftraggeber die Verbindung zum Telekommunikationsnetz sicherzustellen.

 

4. Der Kunde leistet alle erforderlichen Aufklärungen und stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereit, um eine reibungslose Erbringung der vereinbarten Leistungen zu ermöglichen. Insbesondere hat der Kunde von ihm oder Dritten vorgenommene Änderungen der Standardeinstellungen, der Regelung und sonstiger Parameter sowie ihm bekannte Schäden der Anlage vor Aufnahme der Serviceleistungen bekanntzugeben.

 

5. Bei einer Inbetriebnahme hat der Kunde ergänzend die in unseren Inbetriebnahme-Bedingungen genannten Voraussetzungen zu schaffen.

 

6. Falls der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, sind wir berechtigt, einen Einsatz abzubrechen. Ferner hat der Kunde darauf zurückzuführende Mehraufwände, einschließlich allfälliger Stehzeiten unserer Mitarbeiter, die kurzfristig nicht anders eingesetzt werden können, sowie Kosten für zusätzlich anfallende Fahrten zu tragen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise für Dienstleistungen richten sich nach der bei Auftragserteilung jeweils gültigen Service Preisliste, soweit in unserem schriftlichen Angebot nicht anders angeboten.

 2. Dienstleistungen werden grundsätzlich nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen zuzüglich Fahrtkosten gemäß Pauschale oder nach tatsächlichem Aufwand (Km und Zeit) verrechnet.

 3. Unsere normalen Servicezeiten sind MO-DO 07:30-16:30 Uhr und FR 07:30- 12:00 Uhr.

 4. Ersatzteile werden auf Basis der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt des Austausches eines Anlagenteils verrechnet. Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung unser Eigentum.

 5. Die Rechnungslegung erfolgt jeweils nach Ausführung der Leistung oder nach auftragsbezogener schriftlicher Vereinbarung.

 6. Bei einer Stornierung eines Auftrags durch den Kunden oder wenn der Einsatzort / die Anlage nicht erreichbar oder zugänglich ist, werden 50% des Auftragswerts zuzüglich Reisekosten, mindestens jedoch EUR 350,-, dem Kunden in Rechnung gestellt.

 7. Wenn nicht anders angegeben, sind Rechnungen sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug fällig.

 8. Im Übrigen ist Punkt 4 (Preise und Zahlungsbedingungen) unserer Verkaufsbedingungen sinngemäß anzuwenden.

5. Gewährleistung

1. Wir leisten Gewähr für die sorgfältige, sachgemäße Erbringung der Dienstleistungen. Die Erbringung aller Dienstleistungen erfolgt durch fachkundiges Personal.

2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde erkennbare Mängel nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ausführung der Dienstleistung, sonstige Mängel nicht unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzeigt.

 3. Im Übrigen ist Punkt 7 (Gewährleistung) unserer Verkaufsbedingungen sinngemäß anzuwenden.

6. Sonstiges

Die gesamte Hardware für die Fernüberwachungsfunktionalität (ERMC), wie z.B. Modems und Daten/SIM-Karten, die entweder in/auf unseren gelieferten Waren installiert/montiert oder separat an den Kunden geliefert werden, bleiben zu jederzeit das Eigentum von Systemair.

Soweit hier nicht abweichend geregelt, gelten die Bestimmungen unserer Verkaufsbedingungen, insbesondere betreffend Lieferzeit, Eigentumsvorbehalt, Haftung, Umwelt und Genehmigungen, personenbezogene Daten, Gerichtsstand und anwendbares Recht, sinngemäß auch für Dienstleistungen.