I. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Lieferungen und Leistungen der Systemair Schweiz AG (nachfolgend „Systemair“) an den Kunden.
(2) Mit Bestellung/Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, diese AGB zu kennen und deren Verbindlichkeit für die aktuelle, als auch für künftige Geschäftsbeziehungen anzuerkennen.
(3) Ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Systemair sind Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Kauf-/Liefervertrags sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ungültig und sind für Systemair unverbindlich.
(4) Sind werkvertragliche oder auftragsrechtliche Leistungen der Systemair Gegenstand des Vertrags, sind diese separat schriftlich zu vereinbaren.
II. Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Kauf-/Liefervertrag kommt mit Zustellung der schriftlichen Auftragsbestätigung von Systemair an den Kunden oder, bei Fehlen einer Bestätigung, mit Aussonderung der bestellten Produkte durch Systemair zustande.
III. Rücktritt vom Vertrag
(1) Bestellungen von Produkten können vom Besteller annulliert werden, solange noch keine Auftragsbestätigung zugestellt oder die Produkte durch Systemair noch nicht ausgesondert wurden.
(2) Bestellungen von Kundenspezifischen Produkten, können nur im Einverständnis mit Systemair annulliert werden (B-Artikel). Mit vorgängiger, gegenseitiger Vereinbarung kann Systemair originalverpackte, ungebrauchte und im Sortiment von Systemair noch enthaltene Produkte zurücknehmen. Die Rücksendekosten trägt der Kunde. Auf retournierte Waren erheben wir eine Prüfungs- und Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 30 % des Kaufpreises. Produkte welche vor mehr als 3 Monaten geliefert wurden, können nicht retourniert werden. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen.
(3) Die gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Systemair bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Ist der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, kann Systemair vom Vertrag zurücktreten und die gelieferten Produkte zurückfordern. Darüber hinaus ist der Kunde während der Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von Systemair mitzuwirken (Systemair wird u.a. hiermit ermächtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern oder dergleichen gemäss den jeweils anwendbaren Recht vorzunehmen), die gelieferten Produkte auf eigene Kosten gegen Risiken zu versichern und die erforderlichen Massnahmen zur Sicherstellung des Eigentumsanspruchs von Systemair zu treffen.
(4) Systemair kann vom Vertrag ohne Weiteres zurücktreten, wenn der Kunde mit einer vereinbarten Vorauszahlung in Verzug ist. Eine bereits geleistete Anzahlung wird – nach Verrechnung mit weiteren offenen Rechnungen – an den Kunden rückvergütet. (5) Für den administrativen Aufwand infolge Zahlungsverzugs des Kunden kann eine Be-arbeitungsgebühr von 10% des Auftragswertes, mindestens aber CHF 100.- belastet werden.
(6) Darüber hinaus kann Systemair vom Vertrag unter den Bedingungen gemäss Ziffer VI.3(b) dieser AGB zurücktreten.
IV. Preise
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, verstehen sich Preisangaben immer netto, exklusiv Mehrwertsteuer. Preisangaben in Preislisten, Homepage oder Prospekten sind unverbindlich. Preisänderungen bis zum Vertragsabschluss bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(2) Im Preis inbegriffen ist die Lieferung der bestellten Produkte in Standard Verpackung an den Sitz/ Wohnsitz des Kunden innerhalb der Schweiz frei Haus. Systemair ist in der Wahl des Transportmittels frei. Für Lieferungen ins Ausland verstehen sich die Preise EXW (Incoterms 2020) ab Räumlichkeiten von Systemair und sämtliche Kosten für Transport, Versicherung, Steuern, Zölle, Kosten Ein- und Ausfuhrbewilligungen benötigten Zertifikaten oder ähnlichen etc. gehen zulasten des Kunden.
(3) Weitere Kosten für Transport (Avisierung, Lieferung in Zeitfenster 2h, Lieferung auf Fixtermin +/- 0.5h, Lieferung Pakete bis spätestens 09.00 Uhr, Express, spezielle Entladung da nicht via Hebebühne möglich u.ä.), Versicherung, Steuern, Zölle etc. werden separat in Rechnung gestellt. (4) Von Systemair erbrachte Nebenleistungen, bspw. Montage, Inbetriebnahme, Erstellen von Schematas, Service und Wartung etc., sind nicht im Preis inbegriffen und separat schriftlich zu vereinbaren.
(5) Ändern sich die von Systemair zu entrichtenden Markt- oder Einkaufspreise von Materialien, Komponenten, Rohstoff, Dienstleistungen etc. oder die Personalkosten bzw. Lohnansätze zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der vertragsgemässen Erfüllung, kann Systemair die Preise entsprechend der tatsächlich eingetretenen Kostenänderung anpassen, vorausgesetzt die Änderungen sind nicht auf Umstände zurückzuführen, die Systemair einseitig zu vertreten hat.
V. Übergang von Nutzen und Gefahr
(1) Nutzen und Gefahr für die Produkte gehen mit Übergabe an den Transporteur oder Abholung durch den Kunden auf den Kunden über. Der Kunde hat die Lieferung bei Empfang zu prüfen. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort bei erhalt der Lieferung durch den Kunden bei Post, Bahn oder Spediteur schriftlich gemeldet werden.
VI. Lieferbedingungen
(1) Alle Zeitangaben, Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Wurde schriftlich ein verbindlicher Termin vereinbart, gilt er als eingehalten, wenn die bestellten Produkte bis zum Ablauf der Frist dem Transport übergeben werden.
(2) Bei Lieferverzögerungen seitens Systemair wird vermutet (entgegen Art. 190 OR), dass der Kunde weiterhin auf die Lieferung besteht. Verzug von Systemair berechtigt den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zur Forderung von Schadenersatz für verspätete Lieferung oder Ersatzbeschaffung.
(3) Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bzw. ein vereinbarter Liefertermin wird aufgeschoben, (a) wenn der Grund der Lieferverzögerung auf den Kunden zurückzuführen ist (z.B. bei Zahlungsrückstand) oder (b) wenn Hindernisse infolge höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbaren und von Systemair nicht zu vertretenden Umstände auftreten, welche Systemair die Lieferung ganz oder teilweise unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, ungeachtet, ob solche Hindernisse bei Systemair, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind z.B., ohne Einschränkung, Naturereignisse, Krieg, Epidemien, Pandemien, terroristische Akte, politische Unruhen, Sabotage, Brand, Explosion, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskampf, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Vorlieferanten, Rohmaterial- oder Energiemangel, Nichtverfügbarkeit von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen (inkl. u.a. Embargos, Export- oder Importbeschränkungen), unvorhersehbare Transporthindernisse und dergleichen. Dauern solche Hindernisse bzw. Umstände mehr als sechs (6) Monate an, ist Systemair berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Systemair unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
VII. Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen der Systemair sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne irgendwelche Abzüge wie Spesen, Steuern und Gebühren, zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Kunde eine Mahngebühr von CHF 10.00 sowie einen Verzugszins von 5% p.a. Zudem kann Systemair die Lieferung weiterer bestellter Produkte zurückhalten, ohne damit in Lieferverzug zu geraten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von Systemair mit Gegenforderungen zu verrechnen.
(2) Bei Lieferungen ins Ausland ist der Kunde zur Vorauszahlung des gesamten Rech-nungsbetrags verpflichtet.
(3) Allfällige Mängelrügen befreien nicht von der fristgerechten Zahlung des Kaufpreises.
VIII. Einsatz und Spezifikationen
(1) Die Installation von Systemair-Produkten darf nur durch Fachpersonal und gemäss den Bestimmungen der aktuell gültigen Daten- und Montageblätter erfolgen. Installation, Anwendung und Verwendung der Systemair-Produkte liegt ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Kunden.
(2) Die von Systemair publizierten Angaben in Katalogen, Broschüren, Datenblättern, Websites in Text oder Bildform definieren die Eigenschaften bzw. Spezifikationen der Produkte und ihre Verwendungsmöglichkeit abschliessend und stellen keine Haltbarkeits- oder Beschaf-fenheitsgarantie dar. Abweichungen in Farbe, Form oder Material gegenüber Bildern oder Ausstellungsstücken werden ausdrücklich vorbehalten. Systemair übernimmt keinerlei Garantie für die Tauglichkeit oder Eignung ihrer Produkte für einen bestimmten Zweck. (3) Systemair behält sich vor, anstelle der bestellten Produkte andere, gleichwertige Produkte von Drittlieferanten zu liefern.
IX. Prüfungspflicht des Kunden
(1) Die gelieferten Produkte sind sofort bei Empfang auf Mängel zu prüfen. Allfällige Mängel sind unverzüglich (innert max. 48h seit Empfang) Systemair schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
(2) Mangelhafte Teile sind in jedem Fall bis zur endgültigen Klärung der Gewährleistungs- bzw. Schaden ersatzansprüche aufzubewahren und Systemair auf Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Auf ihr Verlangen ist Systemair Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst oder durch Dritte begutachten zu lassen.
(3) Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdecken schriftlich anzuzeigen.
X. Gewährleistung
(1) Systemair leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte die auf den entsprechenden Daten blättern ausdrücklich aufgeführten Spezifikationen erfüllen. Im Übrigen wird die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
(2) Der Kunde (auch für seine Hilfspersonen) trägt die Verantwortung für fach- und sys-temgerechten Gebrauch und regelmässige Wartung. Unterlassene Wartung hat den Verlust der Gewährleistungsrechte zur Folge.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferdatum. Der Beginn des Fristenlaufs ist nicht von einer Prüf- oder Abnahmehandlung des Kunden abhängig. (4) Hat der Kunde Mängel rechtzeitig schriftlich gemeldet, ist Systemair verpflichtet, Produkte, die nachweislich mangelhaft sind, entweder (a) durch gleiche oder gleichwertige Produkte zu ersetzen, (b) diese selbst oder durch Dritte reparieren zu lassen oder (c) dem Kunden eine Gutschrift in Höhe des Nettopreises auszustellen. Systemair trifft die Wahl des Vorgehens. Weitere Rechtsbehelfe sind ausgeschlossen.
XI. Haftungsausschluss
(1) Alle Ansprüche des Kunden, aus welchen Rechtsgründen auch immer, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt.. Alle weiteren möglichen Ansprüche des Kunden gegenüber Systemair, insbesondere auf Wandlung oder Minderung, werden ausdrücklich wegbedungen. Zudem bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind. In keinem Fall haftet Systemair für Kosten für die Suche von Schadenursachen, Expertisen oder indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden aller Art, bspw. ohne Einschränkung, Nutzungsausfall, Stillstandzeiten, Ertragsausfall, entgangener Gewinn, Verzugskosten, Regressansprüche Dritter u.ä.. Die hierin festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit von Systemair sowie im Falle einer sonstigen Haftung nach zwingendem Recht.
(2) Im Umfang, in dem die Haftung von Systemair oben unter 1. ausgeschlossen wurde, gilt dies auch für die Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Hilfspersonen.
XII. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Soweit nicht anderweitig vereinbart, dürfen Personendaten, die im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen erlangt wurden, nur für die Vertragsabwicklung und im dafür erforderlichen Umfang bearbeitet werden. Systemair darf Personendaten für diesen Zweck auch auf Dritte sowie auf mit Systemair verbundene Unternehmen im In- und Ausland übertragen.
XIII. Salvatorische Klausel
Sofern eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen werden durch jene gültigen und wirksamen Bestimmungen ersetzt, die inhaltlich der ursprünglich beabsichtigten Regelung am nächsten kommen.
XIV. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 1. März 1991 (Wiener Kaufrecht).
(2) Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Systemair zuständig.